Meldezettel
Bitte vergessen Sie nicht sich an- oder umzumelden!
Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, sich bei einer Wohnsitzänderung innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anzumelden und von der alten Adresse abzumelden.
Eine Ummeldung aufgrund einer Namens- oder Staatsbürgerschaftsänderung ist innerhalb von drei Monaten bei der Meldebehörde vorzunehmen.
Wenn Sie ein Hauptmieter in einem unserer Objekte sind, bringen Sie bitte den ausgefüllten unterschriebenen Meldezettel bei uns vorbei oder schicken Sie ihn uns per Post zu.
Der Meldezettel wird dann von uns unterschrieben, abgestempelt und an Sie per Post retourniert.
Die Meldezettel für Personen, die in Ihrem Haushalt wohnen aber nicht im Mietvertrag aufscheinen werden vom Hauptmieter selbst unterschrieben.
Bei Wohnungseigentum obliegt die Unterfertigung dem Eigentümer.
Weitere Information zum Thema bzw. einen Meldezettel in PDF-Format zum Downloaden finden Sie unter Meldeservice.